Die DBA-Prüfstelle für Durchfussmessungen verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der hydraulischen Überprüfung von Drosseleinrichtungen gemäß SüwVO Abw NRW.
Unser Leistungsspektrum im Berich der hydraulischen Überprüfung von Drosseleinrichtungen / Durchflussmessungen beinhaltet:
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*Die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystemen und im Trennsystem-Selbsüberwachunsverordnung SüwVO Abw NRW vom 17. Oktober 2013" (SüwVO Abw NRW) fordert in der Anlage zu §2 alle fünf Jahre als Prüfung eine hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtung von Regelklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanälen und Regenrückhaltebecken [NRW].
Ultraschall-Kreuzkorrelationsverfahren
Laufzeitdifferenzen-Verfahren
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