Durchflussmessung

Die DBA-Prüfstelle für Durchfussmessungen verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der hydraulischen Überprüfung von Drosseleinrichtungen gemäß SüwVO Abw NRW.
 

Unser Leistungsspektrum im Berich der hydraulischen Überprüfung von Drosseleinrichtungen / Durchflussmessungen beinhaltet:

  • Funktionsprüfung und hydraulische Überprüfung der Messeinrichtungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der SüwVO Abw NRW* und der EKVO. Dokumentation der Vergleichsmessung mit kalibrierten Durchflussmessgeräten modernster Bauart.
  • Zeitnahe und übersichtliche Darstellung der durch Vergleichsmessung ermittelten Abflussganglinie sowie der dabei ggf. festgestellten Abweichungen von Soll-Abfluss in DBA-Prüfberichten. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse in einer DBA-Prüfbescheinigung zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.
  • Kooperation mit der Fachhochschule Südwestfalen, Abteilung Meschede, zur Lösung von Spezialproblemen.

 

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*Die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystemen und im Trennsystem-Selbsüberwachunsverordnung SüwVO Abw NRW vom 17. Oktober 2013" (SüwVO Abw NRW) fordert in der Anlage zu §2 alle fünf Jahre als Prüfung eine hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtung von Regelklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanälen und Regenrückhaltebecken [NRW].
 

 

Vergleichsmessgerät Bild 1: 

Ultraschall-Kreuzkorrelationsverfahren

Vergleichsmessgerät Bild 2:

Laufzeitdifferenzen-Verfahren

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